Förderungsmöglichkeiten

für Feng Shui Ausbildungen, Weiterbildung und Fortbildungen

Wir haben Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Förderungen zur Aus- und Weiterbildung für Feng Shui Berater/-innen zusammengestellt. Es ist aber empfehlenswert, sich im Internet und/oder bei den entsprechenden Behörden individuell zu informieren, um der eigenen Situation gerecht zu werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Stiftung Warentest
Publikationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Förderprogramme der Bundesländer

Um interessierten Arbeitnehmern die Teilnahme an einer Fortbildung zu ermöglichen, bieten die Bundesländer verschiedene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Diese sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, da das jeweilige Ministerium verantwortlich ist für die Inhalte, Fördervoraussetzungen und Zielgruppen.
Die Bundesregierung hat eine über das Internet zugängliche Förderdatenbank eingerichtet, in der man einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU erhält. Hier finden Sie Informationen über sämtliche Fördermöglichkeiten, auch für eine Aus- und Weiterbildung.

www.foerderdatenbank.de

Förderung von Weiterbildung durch den Europäischen Spezialfonds (ESF)

Der ESF hat den Bundesländern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um berufsbezogene Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern. Da Bildung Ländersache ist, gibt es kein bundesweit einheitliches Programm. Im Folgenden sind einige der Fördermöglichkeiten aufgeführt.

Schleswig-Holstein: „Weiterbildungsbonus“

Berufsbezogene Weiterbildungen, die dem Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten dienen und mindestens 16 bis max. 400 Zeitstunden umfassen, werden für Auszubildende und Erwerbstätige aus Schleswig-Holstein mit dem Weiterbildungsbonus gefördert. 50% der Kurskosten, jedoch max. € 2.000,00 werden übernommen – die übrigen 50% der Kurskosten muss der Arbeitgeber übernehmen.

www.ib-sh.de

Hamburg: „Weiterbildungsbonus“

Mit dem Weiterbildungsbonus werden berufsbezogene Weiterbildungen und Qualifizierungen für Erwerbstätige in kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigte in Elternzeit, Geringqualifizierte und Aufstocker gefördert, die mindestens 15 Std./Woche arbeiten und mehr als € 450,00 monatlich verdienen. Es gibt je nach Personengruppe Zuschüsse von 50% bis 100%, jedoch maximal € 2.000,00, wenn die Kurskosten mindestens € 250,00 betragen.

www.weiterbildungsbonus.net

Niedersachsen: „Weiterbildung in Niedersachsen“

Das Programm ‚Weiterbildung in Niedersachsen‚ richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie an Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Arbeitgeber erhalten maximal 50 % der Kursgebühren als Zuschuss, die Mindestfördersumme beträgt € 1.000,00. Der Arbeitgeber muss mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen.

www.nbank.de

Bremen: „Weiterbildungsscheck“

Der Weiterbildungsscheck richtet sich an Klein- und Kleinstbetriebe, geringqualifizierte Erwerbstätige und an Personen ohne Ausbildung, die aufgrund  ihrer mehrjährigen Berufserfahrung einen Berufsabschluss nachholen wollen, sowie an Menschen mit einem nur zum Teil anerkannten im Ausland erworbenen Berufsabschluss. Die Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben. Der Weiterbildungsscheck deckt zwischen 50 und 100 Prozent der Kurskosten ab und kann einen Wert von maximal € 500,00 bis maximal € 9.000,00 umfassen – je nachdem, wer ihn für welche Art der Weiterbildung beantragt.

www.bremen.de

Brandenburg: „Bildungsscheck“

Der Bildungsscheck gilt für individuelle und arbeitsplatzunabhängig berufliche Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren. Gefördert werden alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Brandenburg. Das Land finanziert bis zu 70% der Kursgebühren, 30% Eigenanteil zahlt der Teilnehmer selbst beim Anbieter. Die Weiterbildung muss mehr als € 1.000,00 kosten und bis zum 31.3.2021 beendet sein.

www.bildungsscheck-brandenburg.de

NRW: „Bildungsscheck“

Den Bildungsscheck können Erwerbstätige, Berufsrückkehrende und Unternehmen erhalten. Besonders im Focus stehen Zugewanderte, Un- und Angelernte, atypisch Beschäftigte (z.B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) sowie Beschäftigte ohne Berufsabschluss mit einem Jahreseinkommen von max. 30.000,00 (bzw. € 60.000,00 bei gemeinsamer Veranlagung). Mit dem Bildungsscheck werden 50% max. € 500,00 zu den Weiterbildungskosten bezuschusst.

www.bildungsscheck.nrw.de

Sachsen: „Weiterbildungsscheck“

Mit dem Weiterbildungsscheck fördert das Land Sachsen bis zu 80% der Weiterbildungskosten.
Antragberechtigt sind u.a. Beschäftigte, Auszubildende, Personen in Elternzeit mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Arbeitslose – oder Arbeitssuchende, die keine Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen, können ebenfalls profitieren. Der Kurs muss einkommensabhängig mind. € 300,00 oder € 1.000,00 kosten.

www.sab.sachsen.de

Thüringen: „Weiterbildungsscheck“

Das Land Thüringen fördert mit dem Weiterbildungscheck bis zu 70% beruflich veranlasster Weiterbildungskosten bis max. € 500,00 jährlich. Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben sowie Selbständige mit einem Jahresbruttoeinkommen zwischen € 20.000,00 und € 40.000,00 (bei Verheirateten das Doppelte) können einen Antrag stellen. Erst nach Zuschussbewilligung darf sich der Antragsteller für die ausgewählte Fortbildung anmelden. Die Kosten werden nach Abschluss des Kurses anteilig erstattet.

www.gfaw-thueringen.de

Bildungsgutschein – Agentur für Arbeit

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung kann die jeweilige Agentur für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

www.arbeitsagentur.de

Sonderprogramme WeGebAU – Agentur für Arbeit

Das Sonderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) wurde zur Förderung der beruflichen Qualifizierung für Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer eingerichtet. Von der Agentur für Arbeit können Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten erhalten. Darüber hinaus werden auch die Unternehmen für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer an der Weiterbildung teilnimmt, mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt gefördert.

www.arbeitsagentur.de